Pilaster

[902] Pilaster. (Baukunst)

Vierekigte Pfeiler, die von den gemeinen Pfeilern darin verschieden sind, daß sie, nach Beschaffenheit der Ordnung, wozu sie gehören, dieselben Verhältnisse und Verziehrungen bekommen, die die Säulen haben; nämlich dieselben Füße und Knäufe, auch die Canelüren oder Krinnen. Nur werden sie nicht eingezogen, oder verjüngt, wie die Säulen. Sehr selten werden sie freystehend angetroffen; sondern fast immer in der Mauer, aus der sie um den achten, oder sechsten, auch wol gar um den vierten Theil ihrer Dike heraustreten. Nach der Bauart der Alten, der man auch noch izt folget, stehen meist allemal wo eine Halle, oder Säulenlaube vor einer Hauptseite angebracht ist, an der Hauptmauer des Gebäudes Pilaster den Säulen gegen über. An den Eken der Mauren aber müssen sie allemal stehen.

Quelle:
Sulzer: Allgemeine Theorie der Schönen Künste, Band 2. Leipzig 1774, S. 902.
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