Gut, das

[858] Das Gut, des -es, plur. die Güter, von dem vorigen Bey- und Nebenworte. 1. Überhaupt. 1) Ein jedes Ding, welches man mit Lust empfindet, dessen Besitz man sich wünscht, weil man glaubt, daß es unsern Zustand vollkommner mache. 2) In engerer Bedeutung, ein jedes Ding, was unsern Zustand wirklich vollkommner macht. Die den Herren suchen haben keinen Mangel an irgend einem Gute, Ps. 34, 11. Über den plötzlichen Verlust eines Gutes Thränen vergießen. Die Gelassenheit zieht ihre Stärke aus dem Bewußtseyn höherer Güter, als die sind, die wir entbehren, Gell. Die deutliche Idee eines Gutes muß nothwendig eine angenehme Empfindung erwecken, auch wenn uns selbst dieses Gut nicht gehöret, Sulz. Ein Verstaad, der der Tugend des Herzens nicht aufhilft, ist kein Gut, er ist vielmehr ein Gift der Seele, Gell. Die menschenfreundlichen Neigungen sind eine süße Nahrung edler Herzen und ein hohes göttliches Gut, ebend. Äußere, zeitliche Güter, Dinge, welche unsern äußern oder zeitlichen Zustand, geistliche Güter, welche unsern geistlichen Zustand vollkommner machen. Güter des Gemüthes, wodurch der Zustand unserer Seele, des Leibes, wodurch der Zustand unsers Leibes vollkommner wird. Güter des Glücks, oder Glücksgüter, äußere, zeitliche Güter, weil sie nicht so sehr wie andere in unserer Gewalt sind. Ein wahres Gut; zum Unterschiede von einem Scheingute. Das höchste Gut, was unsern Zustand auf die höchste mögliche Art vollkommen macht.


Die wahre Tugend ist des höchsten Guten (Gutes) Liebe,

Ist ein Zusammenklang der wohl gestimmten Triebe,

Dusch.


2. In engerer Bedeutung, werden verschiedene Arten dieser Güter nur schlechthin ein Gut oder Güter genannt. 1) Ein jedes Eigenthum. Die Geschöpfe sind insgesammt eigenthümliche Güter Gottes. 2) Zeitliches Vermögen; wo es so wohl im Singular allein, als auch im Plural allein üblich ist. Ich wollte aller Welt Gut nicht nehmen. Jemanden an Ehr und Gut strafen. Gut macht Muth. Unrecht Gut gedeihet nicht. Sich mit Leib und Gut verpfänden. Großes Gut erben. Fahrendes Gut, bewegliches Vermögen. Darnach sollen sie ausziehen mit großem Gute, 1 Mos. 15, 14. Hab ich mich gefreuet, daß ich groß Gut hatte? Hiob 31, 25. S. auch Erbgut, Heirathsgut u.s.f. Im Scherze sagt man auch im Diminut. sein Gütchen oder sein Gütlein verzehret haben, sein Vermögen. So auch im Plural allein. Er wird sie zu Herren machen, über große Güter, Dan. 11, 39. Sie sind auch reich gewesen und haben große Güter gehabt, Sir. 44, 6. Der älteste Knecht seines (Abrahams) Hauses, der allen seinen Gütern vorstund, 1 Mos. 24, 2. Er zog hin und hatte mit sich allerley Güter seines Herren, v. 10. Von seinen Gütern den Armen helfen, Tob. 4, 7. Und so in andern Stellen mehr, wo man doch in der edlen Schreibart lieber andere Ausdrücke wählet. In Zürch wird die Vermögensteuer Gutsteuer genannt. 3) In engerm Verstande, unbewegliches Vermögen, im Gegensatze der beweglichen Grundstücke. Habe und Gut; Geld und Gut, wo den Rechtslehrern zu Folge[858] Habe und Geld das bewegliche, Gut aber das unbewegliche Vermögen bezeichnet. Die zu dem herrschaftlichen Hofe gehörigen Ländereyen bestehen in 148 Morgen frohnbares Ackerland, in 5 Morgen unfrohnbares, und in 10 Morgen Huthweide; welche sämmtliche Güter befrohndet werden. 4) In noch engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, eine Wohnung auf dem Lande mit den dazu gehörigen Grundstücken an Äckern, Wiesen u.s.f. Diminut. das Gütchen, Oberdeutsch Gütlein. Ein Bauergut, zum Unterschiede von einem Freygute und von einem adeligen oder Rittergute. Die Güter in diesem Dorfe sind alle sehr verschuldet, d.i. die Bauergüter. Ganze Güter, heißen in Thüringen diejenigen Bauergüter, die in einerley Lehen und Zinsen gehören, und daher nicht vereinzelt werden dürfen, ohne daß dabey die Anzahl der Äcker in Betrachtung käme. Ein Anspannegut, wenn es Frohndienste mit Pferden verrichten muß. S. auch Hufengut. In manchen Gegenden führen nur die adeligen oder Rittergüter, und die Freygüter den Nahmen der Güter, und dann pfleget in noch engerer Bedeutung das dazu gehörige Wohnhaus, der adelige Hof, auch das Gut genannt zu werden. Auf das Gut gehen, auf den adeligen Hof. 5) Im Handel und Wandel werden in vielen Fällen bewegliche Dinge, welche zu einem gewissen Gebrauche oder zur weitern Bearbeitung bestimmt sind, zuweilen auch so fern sie als eine Waare betrachtet werden, so wohl collective im Singular Gut, als auch im Plural Güter genannt. Der Holländische Blatttobak, welcher im Hanauischen wächst, wird in Sandgut, Erdgut und beste Gut eingetheilet. Eine Art irdenen Geschirres, welches nicht zum Kochen bestimmt ist, ist unter dem Nahmen des Steingutes bekannt. Meßgut oder Meßgüter, Meßwaaren. Es sind diese Messe viele Güter angekommen, viele Waaren. Der Fuhrmann hat die Güter verderben lassen, die Waaren. Der Vorrath in den Bienenstöcken, welchen der Bienenmeister ausnimmt, heißt in manchen Gegenden überhaupt Gut. Die Bienen sind reich an Gut, an Honig und Wachs. Glockengut, die zu den Glocken gehörige Mischung des Metalles. Mittelgut, im Bergbaue, geringhaltiges Erz, welches zur Roharbeit genommen wird. In dem Salzwerke zu Halle wird die Sohle Gut, und derjenige Antheil an derselben, welchen jemand eigenthümlich besitzet, Güter genannt. Mancher Gewerke besitzt ein Koth und keine Güter, und mancher hat Güter aber kein Koth. S. Gutsherr. Und so in andern Fällen mehr. In Niedersachsen wird sogar ein Nachtzeug ein Nachtgut genannt.

Anm. Schon Notker nennt das zeitliche Vermögen Cuot, Ulphilas Godhit, Schwed. Gods.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 858-859.
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