Gut

[793] Gut, 1) (lat. Bonum), ein Ideal, welches die Vernunftthätigkeit in Anerkennung seines inneren Werthes u. als ein Ziel des Strebens des freien Willens unmittelbar erfaßt, u. das Gute steht in dieser Beziehung dem Wahren u. Schönen gleich. Was von ihm gesagt werden kann, sind nur ausgeschiedene Merkmale, welche ihm zwar wesentlich sind, aber, für sich gestellt, ohne jenes Auffassungsvermögen der Vernunft, auch nicht zur Erkenntniß des Guten führen würden; daher in den philosophischen Schulen die vielen u. abweichenden Erklärungen desselben, bes. des höchsten Gutes (Summum bonum), welches gewöhnlich als das Ziel alles vernünftigen Strebens aufgestellt wird, s.u. Agathologie. Das höchste Gut ist zugleich das Princip der praktischen Philosophie, aber nichts anderes als eben das Gute in seiner Reinheit. Ihm völlig entsprechend ist das Vollkommene, womit in. dessen blos ausgesprochen wird, daß ihm kein Mangel anhänge, u. daß es keinem Tadel bloßgestellt sei. Wie alles Erkennbare wird es nur dem Verstand durch seinen Gegensatz (das Böse) klar, aber minder in dem vollen Gegensatze als absolutes G. (gegen das absolute Böse), als in den Mittelstufen, indem in der Würdigung von Lebensverhältnissen u. Lebenszuständen, die immer mehr od. weniger gemischter Natur sind, überwiegendes od. nächstgelegenes G., als relatives G., eben so von relativem Bösen ausgeschieden wird; daher der aus gemeiner Lebensgefahr geschöpfte Satz: daß jedes G. auch sein Böses mit sich führe, u. nichts so böse sei, was nicht auch zu etwas Gutem gereiche. Unzertrennlich von dem absoluten Guten ist das moralische G., indem der Mensch, den Forderungen der Vernunft gemäß, ohne alle weitere Triebfedern, das Sittengesetz zur Richtschnur seiner Handlungen nimmt; ja es ist identisch mit ihm, sofern es auch zur Glückseligkeit führt, deren das sittliche Gute immer auch würdig ist. Da aber das Gute im Leben meist nur bezugsweise in Betracht kommt, so wird es häufig auch nur im beschränkten Sinne aufgefaßt, so als etwas, was sinnlich angenehm ist, keine Beschwerden macht, den Lebensverhältnissen zusagt, einer Absicht entspricht, also zweckmäßig u. tauglich ist, od. einen äußeren Vorzug behauptet. 2) ein Besitzthum, Vermögen, Grundbesitz, ff. Güter; 3) alle Sachen, welche in den Handel kommen, bes. wenn sie versendet werden, so: Meßgut, was zum Verkauf auf die Messe gesendet wird; dann alle Kaufmannswaaren, welche die Ladung eines Schiffes ausmachen; bestehen sie aus Tonnen, Kisten, Ballen etc. so heißt es Stückgut, bestehen sie aus Massen, die mit Schaufeln eingeschüttet werden, wie Korn, Salz, Steinkohle, so nennt man sie Sturzgüter; 4) Gut (an Bord), alles Tauwerk, das stehende u. laufende Gut auf Kriegsschiffen heißt das stehende u. laufende Takelwerk; 5) Bezeichnung der Diamanten nach der Reihenzahl der Facetten, daher zwei- u. dreifaches G., s.u. Diamant.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 793.
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