Agrarische Gesetze

[25] Agrarische Gesetze, a. d. Lat. hießen bei den Römern solche, welche theils eine gleiche Vertheilung aller Ländereien, theils einzelne Austheilungen gewisser Ländereien und andere Anordnungen dieser Art betrafen. Sie spielen unter den Römischen Gesetzen eine große Rolle. Sie wurden gewöhnlich von denjenigen in Vorschiag gebracht, die sich die Gunst des Volks erwerben oder sich an den Großen rächen wollten.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 25.
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