Genua (Interims-Nachtrag)

[459] Genua. Dieser Staat wurde während des Französischen Krieges sowohl von Oestreich als von England, und von dem letzten unter Drohungen und Beleidigungen, unausgesetzt angegangen, seiner Neutralität zu entsagen; allein er beharrte fest auf derselben. – Daß derselbe nach der Gründung der Cispadanischen und vorzüglich der Cisaipinischen Republik und bei den durch ganz Italien herrschenden demokratischen Gesinnungen sich ebenfalls republikanisiren würde, war wohl vorauszusehen. Die Demokraten gesellten sich (schon im Mai 1797) zusammen; sie hielten Versammlungen: die von allem, was vorging, unterrichtete Regierung suchte durch Unterhandlungen Zeit zu gewinnen, und erklärte sich (d. 22. Mai) bereit, in alle Forderungen des Volks einzuwilligen, während sie insgeheim feindliche Anstalten gegen die Revolutionairs traf. Diese zogen anfangs den kürzern; viele derselben, und mit ihnen auch viele Franken, wurden erschossen, und der Französische Gesandte Faypoult, der als Guarant des erwähnten Vertrags zwischen der Regierung und dem Volke zu Genua aufgerufen war, wurde von den Aristokraten genöthigt, an Buonaparte zu schreiben, daß eine Gegenrevolution Statt gehabt habe, und es jetzt keiner Französischen Truppen mehr bedürfe. Es dauerte jedoch nicht lange, so wußten sich nicht nur die Revolutionairs ein größeres Gewicht zu verschaffen, sondern Buonaparte schickte auch (d. 26. Mai) einen seiner Adjutanten an den Doge, dessen Antrag vorläufiger Bedingungen im Voraus auf weitere Forderungen schließen ließen. Bei dieser Gelegenheit erklärten sich die Genueser laut für die Freiheit. Die Regierung glaubte nun, den General Buonaparte nicht schnell genug beruhigen zu können, besonders da man [459] sagte, daß bereits ein Fränkisches Truppencorps im Anzuge sei; sie ließ daher dem Französischen Gesandten durch drei Abgeordnete erklären, daß sie die erwähnte Erklärung vom 22. Mai vollziehen wolle, und schickte die nehmlichen Gesandten in Faypoults Begleitung zu Buonaparte nach Montebello, wo den 5. u. 6. Juni eine Convention zu Stande kam, wodurch für Genua eine neue Regierungsform nach dem Muster der Französischen festgesetzt wurde.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 2. Amsterdam 1809, S. 93,461.
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