Die Junta

[285] Die Junta heißt 1) in Spanien und Portugal überhaupt ein Departement, ein Collegium, dem die Verwaltung gewisser Geschäfte aufgetragen ist; 2) derjenige Ausschuß, den der König von Spanien bei wichtigen [285] Angelegenheiten zusammenberuft, um ihn zu Rathe zu ziehen.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 2. Amsterdam 1809, S. 285-286.
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