Holstein

[462] *Holstein: Bei der großen merkwürdigen Auflösung der deutschen Reichsverfassung ist denn auch dieses Herzogthum – welches auf 153 Quadratmeilen an 310,000 Seelen an Bevölkerung faßt – so wie auch die Grafschaft Ranzau, Herrschaft Pinneberg und Stadt Altona durch eine Verordnung vom 9. Sept. 1806 völlig mit Dänemark vereiniget worden. Das Oberdicasterium zu Glückstadt ist nun als königlich holsteinisches Obergericht die höchste Justizbehörde in diesem Herzogthum.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 462.
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