Abschichtung

[13] Abschichtung nennt man einen Vertrag, nach welchem den Kindern wie dem Vater oder der Mutter ein Vermögenstheil gegeben wird, um sie wegen ihres zukünftigen Erbrechts abzufinden. Die Abschichtung findet meistens unter gerichtlicher Aufsicht Statt und ist in einigen Ländern zur Regel geworden, wenn nach dem Tode des einen Ehegatten der überlebende Theil sich von Neuem verehelichen will. Durch sie soll die Beeinträchtigung der Kinder erster Ehe vermieden werden, welche durch die Gütergemeinschaft der zweiten Ehe herbeigeführt werden könnte. Aehnlicher Ursache halber ist die Abschichtung vorgeschrieben, wenn der überlebende Ehegatte ein Verschwender ist oder seine Kinder mishandelt. Nach der Abschichtung wird das Abgeschichtete als eine von dem übriggebliebenen Vermögen durchaus verschiedene Masse, von der jedoch den Ältern der Nießbrauch verbleibt, betrachtet, und es findet dann zwischen dem Abschichtenden und dem Abgeschichteten, wenn auf keiner Seite Descendenten vorhanden sind, nur ein gegenseitiges Intestaterbrecht Statt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 13.
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