Accise

[17] Accise, Ziese, Aufschlag macht in dem heutigen Steuersystem einen sehr bedeutenden Theil der indirecten Abgaben aus, während sie anfangs nur von gewissen, zum Verkauf nach der Stadt gebrachten Gegenständen an den Thoren erhoben wurde. Allein seit beinahe 200 Jahren wurde sie auch auf das Land ausgedehnt und verlor dadurch ihren eigentlichen Charakter, indem sie zu einer allgemeinen Verbrauchssteuer (Generalconsumtionsaccise) wurde. Bei der Bestimmung, wie hoch die Accise für die einzelnen Gegenstände sein soll, muß eine weise Gesetzgebung besonders darauf Rücksicht nehmen, daß weder Bedürfnisse, welche unumgänglich nothwendig sind, um das Leben zu fristen, noch Luxusgegenstände so hoch besteuert werden, daß die Anschaffung der erstern dem Armen erschwert oder unmöglich gemacht, und in Hinsicht der letztern die Gewerbsthätigkeit in Handel und Verkehr gehemmt werde. Auch lehrt im Allgemeinen die Erfahrung, daß eine hohe Accise immer weniger einbringt, als eine niedrige. Obschon diese Abgabe, insofern der Verkäufer dieselbe bezahlt und sie dann auf seine Waaren schlägt, von den Unterthanen, ohne daß sie daran denken, entrichtet wird, so ward sie doch von jeher als etwas Drückendes angesehen, weshalb man sie auch das Ungeld nannte. Der größte Schaden aber, den die Accise bringt, ist der üble Einfluß, den sie auf die Sittlichkeit des Volkes hat. Sich durch Umgehung der Accise Gewinn zu verschaffen, halten Viele nicht für einen Betrug; sie sehen in der Accise nur eine ungerechte Bedrückung, der man sich entziehen könne, ohne ein Unrecht zu thun, und gewöhnen sich dadurch an Betrügerei, Unredlichkeit und Übertretung der Gesetze. Darum ist das Streben der neuesten Zeit darauf gerichtet, die Accise von inländischen Producten in eine directe Abgabe und zwar in eine Classensteuer, und die von ausländischen Waaren in einen Grenzzoll zu verwandeln.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 17.
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