Apanage

[96] Apanage ist der standesmäßige Unterhalt, welchen der Regent in denjenigen Ländern, wo die Regierungsfolge nach dem Erstgeburtsrechte stattfindet, den nachgeborenen legitimen Familiengliedern zu gewähren hat. In frühern Zeiten pflegte man die väterliche Erbschaft, also auch das Land, zu theilen, wodurch indeß viele Nachtheile herbeigeführt wurden und am Ende eine übergroße Zerstückelung der Länder entstand. Dies wurde durch die Einführung des Erstgeburtsrechts, nach welchem nur der Erstgeborene das Land erhielt, vermieden. Doch war es billig, daß er die nachgeborenen Prinzen wegen ihres Erbtheilverlustes entschädigte, welches oft durch die eingeräumte Nutznießung liegender Gründe (paragium), am häufigsten aber und in neuesten Zeiten fast ausschließlich durch eine bestimmte Geldsumme geschah. Die Apanage geht auf die legitimen Nachkommen der Apanagirten über und hört auf, sobald solche nicht mehr vorhanden sind. Die Größe derselben ist immer durch Hausgesetze, Verträge u.s.w. bestimmt und wird zunächst aus dem Privatvermögen des Fürsten, wo dieses aber nicht ausreicht oder wo durch die Verfassung etwas Anderes festgesetzt wird, aus den Staatseinkünften bezahlt werden.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 96.
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