Bedingung

[208] Bedingung ist jede Voraussetzung, unter der etwas gedacht oder vorgestellt wird und jeder Umstand, von dem überhaupt die Wirkung einer Handlung abhängt. In Rechtsgeschäften versteht man unter Bedingungen ungewisse künftige Ereignisse, von denen Rechte und Verbindlichkeiten abhängig gemacht sind und die entweder suspensive oder aufschiebende, wie z.B. »Jemand soll 1000 Thlr. bekommen, sobald er eine Frau haben wird«, oder resolutive, d.h. auflösende genannt werden, wie: »Jemand soll 1000 Thlr. bekommen, wenn er 50 Jahre alt geworden, ohne zu heirathen.« Eine Bedingung, welche unerlaßlich ist, um irgend etwas zu Stande zu bringen, wird häufig mit dem lat. Ausdrucke conditio sine qua non bezeichnet. Physisch oder moralisch unmöglich ist eine Bedingung, die dem Naturgesetze oder dem geltenden Rechte, der Religion und den guten Sitten zuwider läuft. Stillschweigende Bedingungen gibt es eigentlich nicht, denn was sich nach der Natur eines rechtlichen Geschäfts von selbst versteht und deshalb nicht ausdrücklich hinzugefügt zu werden braucht, hört auf, eine wahre Bedingung zu sein.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 208.
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