Centralisirung

[396] Centralisirung nennt man diejenige Anordnung im Staatsleben, vermöge welcher alle einzelnen Zweige der Regierung unmittelbar von einem Mittelpunkte aus geleitet werden. Das Centralisationssystem, welchem mehre große Herrscher huldigten und zu welchem sich auch Friedrich der Große durch die Ansicht bekannte, daß der Regent das Herz des Staats sein müsse, welchem das Blut des ganzen Staatskörpers zugeführt werde, um von diesem Mittelpunkte aus wieder in die Adern des Staats geleitet zu werden, hat den Vorzug, daß vermittels desselben eine größere Einheit, Consequenz und Schnelligkeit der Verwaltung erzielt werden kann; allein es hat auch seine Schattenseiten, welche besonders von Staatskundigen in neuern Zeiten wieder hervorgehoben sind. Es kann nämlich leicht zum Despotismus und zur Härte führen und eine naturgemäße Entwickelung der Eigenthümlichkeiten eines Landes hindern.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 396.
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