Consumtion

[465] Consumtion heißt im Allgemeinen der Verbrauch, daher consumirenso viel wie verbrauchen, verzehren, Consumtibilien aber werden Gegenstände des Verbrauchs und Genusses genannt. Der Ausdruck Consumtion wird besonders in der Staatswirthschaft als Gegensatz der Production (s.d.) für den Verbrauch von Gegenständen von irgend einem Werthe angewendet, durch die man Bedürfnisse befriedigen, sich Genüsse verschaffen und andere Zwecke erreichen will. Die Gegenstände der Consumtion erleiden dabei oft sehr mannichfache Veränderungen und gehen theils ganz zu Grunde, theils werden sie blos gebraucht, d.h. in der Art benutzt, daß sie sich gar nicht oder nur allmälig aufzehren oder zur Herstellung und Erwerbung neuer, vielleicht werthvollerer, dienen. Grund und Boden sinken z.B. durch den Gebrauch keineswegs unbedingt im Werthe, sondern können bei zweckmäßiger Behandlung noch darin steigen; ebenso können Edelsteine durch Zeit und Gebrauch nicht zerstört werden. Die Metalle erleiden in der Regel eine Menge Veränderungen der Form, bevor sie der Rost zerstört, und viele Dinge sind nach erlangter Untauglichkeit für die einen, noch zu andern Zwecken dienlich. Aus Lumpen und Abfällen der Zeuchfabriken wird z.B. Papier gemacht, die morschen Balken eines alten Hauses taugen noch zur Feuerung, Abgänge aller Art geben werthvollen Dünger, und so weiß die zunehmende Civilisation immer mehr Vortheil aus den Überbleibseln der Consumtion zu ziehen, die ihrerseits das große Triebrad der Production ist; denn es würde das Erzeugen der ansehnlichsten Vorräthe werthlos bleiben, wenn kein Verlangen [465] darnach vorhanden wäre. Die Consumtion war daher von je ein Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit der Regierungen, und da sie in der Regel von dem Einkommen und den Vermögensverhältnissen der Bewohner eines Landes bedingt ist, hoffte man durch Besteuerung derselben mittelbar zu erreichen, was wegen der schwierigen Erforschung des reinen Einkommens der einzelnen Staatsbürger zu unmittelbarer Besteuerung desselben, unmöglich blieb. Die auf Gegenstände des Verbrauchs gelegten Abgaben oder Consumtionssteuern treffen die Unterthanen nämlich in der Voraussetzung, daß sie den versteuerten Gegenstand wol nicht verbrauchen würden, wenn ihr reines Einkommen nicht die Abgabe erlaubte. Nach der Verschiedenheit der Consumtion lassen sich Consumtionssteuern in Gebrauchs- und Verbrauchssteuern unterscheiden, und zu den erstern sind alle die öffentlichen Abgaben zu zählen, welche für den bloßen Gebrauch irgend eines Genußmittels und zwar gewöhnlich im Verhältniß der Dauer seiner Benutzung entrichtet werden. Dahin gehören z.B.: Wohnung, Hausgeräth, Gold- und Silbergeschirr, Bedienten, Pferde, Equipagen, Hunde, Spielkarten, Zeitungen, Kalender u.s.w. Alle zum Wohlleben und zur Befriedigung des Luxus bestimmten Gegenstände können ohne besondere Gefahr für den Verkehr einer solchen Besteuerung unterworfen werden, sie würde dagegen drückend und ungerecht, wenn sehr unentbehrliche Gegenstände, z.B. Thüren und Fenster, derselben unterlägen. Nicht immer wird die Gebrauchssteuer von den Benutzern der besteuerten Dinge selbst entrichtet; so zahlen z.B. Wirthe, Unternehmer von Tanzböden, Kegelbahnen, Billards u.s.w. die Abgaben dafür im Ganzen und lassen sich solche dann einzeln von ihren Gästen im Preise der benutzten Genußmittel wieder vergüten. Zu den Verbrauchssteuern gehören alle für den Verbrauch irgend einer Gattung von Gütern oder Genußmitteln unmittelbar oder mittelbar zu entrichtenden Abgaben, sie mögen Namen haben, welche sie wollen, und im Budget des Staats als Zoll, Mauth, Licent, Accise, oder unter der allgemeinen Benennung der indirecten Steuern (s.d.) vorkommen; auch sind dahin alle Abgaben zu zählen, welche auf Regalen beruhen, denen irgend ein Staatsmonopol zum Grunde liegt, wie z.B. das Salz-, Eisen-, Tabacksregal u.s.w. Die natürliche und unmittelbare Wirkung einer jeden Consumtionssteuer ist die Preiserhöhung des besteuerten Gegenstandes, denn der Kaufmann, welcher gewöhnlich solche Abgaben an die Staatskasse im Ganzen vorausbezahlt, muß sich diesen Vorschuß von den Käufern der Waare wiedergeben lassen. Diese Preiserhöhung wirkt aber, ist sie ansehnlich, nachtheilig auf den Absatz derselben und es wird also dadurch die Consumtion und in Folge davon die Veranlassung zur Production vermindert. Aber abgesehen von dem Schaden, welcher für den Verkehr und das Einkommen des Volkes dadurch erwächst, verkümmert sie auch den Genuß des Volkes, indem Viele durch die Preiserhöhung zu Entsagungen gezwungen werden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 465-466.
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