Departement

[529] Departement, ein franz. Ausdruck, welcher den Begriff der Trennung und Theilung ausdrückt, wird gleichbedeutend mit Geschäftskreis vorzugsweise von den Abtheilungen gebraucht, in denen je unter der obern Leitung eines Ministers die Regierungsgeschäfte größerer Staaten verwaltet werden, und ein z.B. im Departement des Innern Angestellter ist demnach ein Beamter, der unter dem Minister des Innern eines Landes beschäftigt ist. In Bezug auf die administrative Eintheilung von Frankreich heißt Departement seit der franz. Revolution so viel wie Regierungskreis oder Bezirk; diese Eintheilung trat zuerst 1789 an die Stelle der frühern in Provinzen und wurde nach Flächenraum, Bewohnerzahl und Abgabenertrag möglichst gleichmäßig durchgeführt. Die erste Anzahl dieser Departements war 83, im J. 1812 gab es 130, von denen aber nach dem Frieden 1814 nur 86 übrigblieben. [529] Jedes Departement zerfällt in Arrondissements und diese wieder in Cantons, welche von den Gemeinden von ungefähr je 4 !St. gebildet werden; alle Behörden derselben stehen aber unter einem Präfecten, der etwa so viel wie Kreisdirector ist und in der Hauptstadt des Bezirks seinen Sitz hat.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 529-530.
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