Dynast

[615] Dynast heißt seiner griech. Ableitung nach ein Macht- oder Gewalthaber, ein Herrscher und war bei den Alten einerlei mit Despot. Im Mittelalter ward diese Benennung auf jedes Mitglied der Reichsritterschaft angewendet, das ein Gebiet mit Landeshoheit und Sitz und Stimme auf dem Reichstage besaß, und jetzt versteht man darunter im Allgemeinen einen Fürsten und Regenten. – Dynastie heißt eigentlich die Würde und Macht eines solchen, gewöhnlich wird aber darunter eine Regenten- oder Herrscherfamilie und eine Reihe von Herrschern aus einem und demselben Geschlechte verstanden, und wenn man sagt, es sei in einem Staate eine neue Dynastie erstanden, so heißt das: eine neue Familie sei zum erblichen Besitz der Regierung gekommen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 615.
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