Fronleichnamsfest

[122] Fronleichnamsfest, abgeleitet von Fron, d.i. Herr, und Leichnam, d.i. Leib, ist in der katholischen Kirche das prächtigste Fest zur Feier der Gegenwart des Leibes Christi im Altarsacrament, indem die Hostie als der Leib des Herrn (Fronleichnam) verehrt wird. Der Papst Urban IV. verordnete es 1264, um der zu gleicher Zeit entstandenen Lehre von der wirklichen Verwandlung des Brotes im h. Abendmahl in den Leib Christi eine stärkere Beglaubigung zu geben. Das Fest [122] selbst findet den Donnerstag nach dem Trinitatisfeste statt. An ihm wird die geweihte Hostie außerhalb der Kirche als ein Gegenstand göttlicher Verehrung unter glänzender und feierlicher Procession, welcher Fürsten und Große mit unbedecktem Haupte beiwohnen, herumgetragen; das Volk singt die vorgeschriebenen Litaneien und erhält den priesterlichen Segen. Nachher werden in den meisten katholischen Ländern Volksbelustigungen gehalten. Die Protestanten verwerfen das Fronleichnamsfest, weil sie die Verwandlung des Brotes nur in geistiger Bedeutung annehmen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 122-123.
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