Kadi

[524] Kadi bezeichnet im Arabischen einen Rechtskundigen oder einen Richter und ist bei den Türken der Titel der Unterrichter. Der Oberrichter heißt Molla und beide Classen der Richter werden zu den höhern Geistlichen gerechnet, weil die Gesetze, nach denen die Urtheile gefällt werden, von dem Stifter der Religion, Mohammed, abgeleitet werden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 524.
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