Magister

[17] Magister, vollständig Magister artium liberalium, d.i. Meister. der freien Künste, ist der frühere Titel derjenigen, welche man jetzt gewöhnlich Doctoren der Philosophie nennt. Beide akademische Würden werden von der philosophischen Facultät nach vorheriger Prüfung der Bewerber in den allgemeinen, namentlich philosophischen, philologischen, mathematischen, physikalischen und historischen Wissenschaften vergeben. Das Magisterium oder die Magisterwürde kam im 12. oder 13. Jahrh. auf, wurde nur Denen ertheilt, welche sich schon den Grad eines Baccalaureus erworben hatten und stand in Frankreich in solchem Ansehen, daß die angesehensten Männer darnach strebten. Damals wußte man auf den Universitäten noch nichts von den später eingeführten Facultäten, und die sieben freien Künste waren der Kreis der akademischen Thätigkeit. Jener Titel ist also nicht blos älter als der später hinzugefügte eines Doctors der Philosophie, sondern auch ehrenvoller, da unter den freien Künsten mehr als Philosophie verstanden wurde. – Magister legens wird ein gewöhnlicher Magister, nachdem er sich durch eine öffentliche Disputation das Recht erworben hat, an einer Universität Vorlesungen zu halten.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 17.
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