Quartett

[606] Quartett, lat. quatuor, wird eine musikalische Composition für vier Singstimmen, für vier beliebige und meist obligate (s.d.) Instrumente, im beschränktesten Sinne aber für zwei Violinen, eine Bratsche und ein Violoncell genannt. In der Regel besteht ein solches Quartett aus drei oder vier Sätzen, von denen der erste und der letzte in raschen Zeitmaßen geschrieben sind. Für den musikalischen Zuhörer gewährt diese Gattung von Tonstücken wegen der Reinheit, in welcher die Harmonie gehalten werden kann, und der Einfachheit der Composition, einen vorzüglichen Genuß, welche dem Gange und der Verschlingung der Stimmen genau zu folgen gestattet. Von Jos. Haydn (s.d.) ging die Anregung zu der ausgezeichneten neuern Bearbeitung aus, welche die Instrumentalquartetten nach ihm von Mozart, Beethoven, B. und A. Romberg, Spohr, Ries, Onslow u.A. erfahren haben. Mitunter werden in dieselbe [606] Classe mit den Quartetten auch die Quintetts oder Tonstücke für fünf obligate Streichinstrumente, und die Sextetts für sechs dergleichen gezählt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 606-607.
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