Rehabilitation

[657] Rehabilitation heißt nach dem Lateinischen die Wiederherstellung einer Person in den Besitz von Gütern, Ämtern, bürgerlichen Ehrenrechten und Würden und andern Rechten, deren sie vorher durch richterlichen Ausspruch, Gesetz oder Willkür beraubt oder verlustig erklärt wurde. Die Rehabilitation kann auf dem Wege der Gnade oder durch richterliches Urtheil erfolgen, wie z.B. wenn die Revision eines bereits erledigten Processes, der in seinen Folgen Verluste der vorhin angeführten Art bewirkt hat, erlangt wird und dabei die ungerechte Entscheidung an den Tag kommt; ja sogar das Andenken ungerechterweise Hingerichteter kann auf diese Art wieder zu Ehren gebracht oder rehabilitirt werden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 657.
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