San-Marino

San-Marino

[36] San-Marīno ist die kleinste Republik in Europa.

Sie liegt in der Legation Urbino im Kirchenstaate an dem Apennin, umfaßt 11/8 ! M. mit 7000 Einw., welche sich zur katholischen Kirche bekennen und vorzüglich Weinbau und Viehzucht betreiben. Die Republik steht unter dem Schutze des Papstes und das Breve, welches ihre Unabhängigkeit [36] anerkennt, ist 1817 in Marmor gegraben und an der Grenze des Gebiets aufgestellt worden. Die höchste Würde der Herrschaft hat das gesammte Volk, in welchem ein Jeder ohne Unterschied des Vermögens stimmfähig ist; 60 Älteste üben die vollziehende Gewalt aus, und zu denselben gehören 20 Patricier (Adelige), 20 Bürger und 20 Landleute. Diese Senatoren sind lebenslänglich gewählt, mit Ausnahme derer aus dem Stande der Patrizier, welche alle halbe Jahre neu gewählt werden. An der Spitze stehen zwei Gonfalonieri (Pannerherren), die immer nur auf drei Monate gewählt werden und eine Ehrenwache von 30 M. haben. Die wichtigsten Staatsbeamten sind der Commissarius, welcher der einzige Richter und erste Rechtsbeamte ist, ein Fremder sein muß und nur auf drei Jahre angenommen wird, und der Arzt, unter dessen Aufsicht die Apotheke und das Hospital steht. Alle Bürger sind zum Militairdienste verpflichtet. Die jährlichen Einkünfte der Republik betragen 36,000 Gulden. Die einzige Stadt ist San-Marino mit 6000 Einw., welche auf dem Gipfel des Berges liegt und drei Kastelle, drei Klöster und fünf Kirchen hat. In der schönsten dieser Kirchen befindet sich die Asche und die Bildsäule des h. Marinus. Außerdem gehören zum Freistaat noch die Dörfer Factano und Serravalle. Der Maurermeister Marinus soll im 3. Jahrh. nach Italien gekommen sein und auf dem Berge, der das Gebiet der Republik ausmacht, sich als Einsiedler niedergelassen haben. Er erhielt den Berg zum Geschenk von dessen bisherigem Eigenthümer, zog mehre Menschen an sich und legte so den Grund zu dem noch stehenden Staate. Derselbe mußte sich 1739 dem Papste unterwerfen, wurde aber schon 1740 wieder vom Papste hergestellt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 36-37.
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