Scrutinium

[145] Scrutinĭum bedeutet so viel wie Durchsuchung, Untersuchung, Prüfung, wird aber auch für Wahl gebraucht, besonders eine solche, welche mittels geheimer Abstimmung (durch versiegelte Zettel oder Kugeln) geschieht. Diese letztere Bedeutung hat das Wort daher, weil in der röm.-katholischen Kirche eine Art der Bischofswahl Scrutinium genannt wird, bei welcher die stimmfähigen Domherren ihre Stimme abgeben, welche durch drei damit beauftragte Domherren, Scrutatores genannt, eingesammelt werden. – Sonst versteht man unter Scrutinium gewöhnlich die Untersuchung, welche mit einem zu einem geistlichen Amte Berufenen vorgenommen wird, ehe demselben das Amt übertragen wird. Das Scrutinium bezieht sich auf die Befähigung des Candidaten in Bezug auf Kenntnisse, Alter, bisherigen Lebenswandel u.s.w. Sie steht dem Bischofe zu, welcher mit derselben aber auch jeden andern ordinirten Geistlichen beauftragen kann. Nach der Bestimmung des tridentiner Conciliums soll ein wiederholtes Scrutinium stattfinden. Die Stelle des Scrutiniums vertritt [145] bei den Protestanten die Prüfung des Candidaten, welche im Allgemeinen den Consistorien zusteht und in einigen Ländern eine einfache, in andern eine doppelte und zum Theil besondern Prüfungscommissionen übertragen ist.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 145-146.
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