Urphede

[542] Urphede nennt man das eidliche Versprechen eines Angeschuldigten oder Verbrechers, wegen der wider ihn ausgeübten Strafgerichtsbarkeit keine Rache zu nehmen, oder vor geendigter Strafzeit aus der Verbannung nicht zurückzukehren. Wer diese Urphede bricht, wird nach der Carolina mit der Strafe des Meineids, Abhauung der Hand oder der Finger bedroht, wenn nicht seine Rache in einem Verbrechen besteht, was eine noch härtere Strafe zur Folge hat. In neuern Zeiten ist die Leistung der Urphede als zwecklos fast überall abgekommen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 542.
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