Valuta

[552] Valūta und mitunter Währung wird der Werth einer Münze genannt, welchen sie hinsichtlich der aus einer seinen Mark Silber von ihr geschlagenen Stückzahl besitzt. Die preuß. und neue sächs. Valuta oder Währung (d.h. 14 Thlr. aus der Mark) ist demnach geringer als die des Conventionsfußes (131/3 Thlr. aus der Mark). Feste Valuta hat ein Wechselplatz, wenn er, z.B. wie London, unveränderlich 1 Pf. St. für den in Leipzig oder Berlin steigenden und sinkenden Preis (veränderliche Valuta) bezahlt. Bei Wechselgeschäften heißt Valor, Valuta und franz. valeur, der Betrag oder Werth eines Wechsels, welchen der Empfänger an den Aussteller oder Denjenigen zu zahlen oder sonst zu gewähren hat, von welchem er den Wechsel erhält. Da nun von der Erfüllung dieser Verbindlichkeit das Recht des Empfängers auf den Wechsel abhängt, so ist es gebräuchlich und nach den Bestimmungen mancher Gesetzgebung zur Gültigkeit eines Wechsels oder Indossaments nothwendig, daß der Aussteller im Wechsel, der Indossat, im Indossament (s. Giro) jene Erfüllung bescheinigt. Dies geschieht je nach der Art der Ausgleichung durch verschiedene allgemein angenommene Formen, von denen wieder »Werth empfangen« besagt, daß ein Wechsel baar berichtigt worden sei. »Werth in Waaren« heißt, daß er als Zahlung für Waaren, »Werth in Rechnung«, daß Geber und Nehmer sich deshalb einverstandenermaßen später berechnen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 552.
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