Vogelfrei

[617] Vogelfrei hieß im Mittelalter so viel wie außer dem Gesetze, ohne Schutz und rechtlos, sodaß den für vogelfrei Erklärten Jedermann ungestraft einfangen und umbringen konnte. Es war das sonst mit der Acht (s.d.) verbunden oder es erging wol sogar die Auffoderung, einen so Geächteten lebendig oder todt einzubringen, wie sie auch von den Verbündeten nach Napoleon's Rückkehr von Elba, jedoch vergeblich, gegen diesen erlassen wurde.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 617.
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