Anästhesie

[63] Anästhesīe (grch.), Unempfindlichkeit, Zustand, bei dem Eindrücke, welche auf den Körper wirken, wie Wärme, Druck, Licht, Schall, nicht zum Bewußtsein kommen. Grund hierfür ist entweder eine Erkrankung des Gehirns und Rückenmarks (zentrale A.) oder Veränderung in den Nerven und Sinnesorganen (peripherische A.). Bei Operationen, Neuralgien etc. wird A. künstlich durch geeignete Mittel (Anästhetika) hervorgerufen. Zu diesem Anästhesieren werden verwandt: 1) Kälte (Eis oder Verdunstungskälte); 2) narkotische Gifte (Opium, Morphin, Narkotin, Kokain u.a.); 3) Einatmung von Äther, Chloroform, Lustgas. Während die erstern eine örtliche A. (Lokal-A.) erzeugen, wird durch das Einatmen der Gase der ganze Mensch betäubt. Diese Betäubungen dürfen nur von Ärzten vorgenommen werden. – Handbuch von Dumont (1903); vgl. auch Müller (2 Bde., 1903 fg.), Martin (1905), Braun (1905).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 63.
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