Blutgeld

[226] Blutgeld, Wergeld, Geldsumme, womit nach altdeutschem Recht der Totschläger sein Verbrechen bei den Verwandten des Getöteten büßte; dadurch kaufte er sich von der Blutrache der Verwandten los.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 226.
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