Fachschulen

[552] Fachschulen, im Gegensatz zu den Schulen für allgemeine Bildung Lehranstalten zur Ausbildung für einen besondern Berufszweig, so 1) Hochschulen (wissenschaftliche, technische, tierärztliche, Handelshochschulen, musikalische) und Akademien (Berg-, Forst-, Musik-); 2) F. der Mittelstufe (für Handel, Landwirtschaft, Kunstgewerbe, Schiffahrt) und die gewerblichen oder technischen Schulen (Gewerbe-, Werkmeister-, Bergschulen); 3) F. der Unterstufe (gewerbliche Fortbildungsschulen; Handels-, Ackerbau-, Gartenbau-, Holzindustrie-, Försterschulen u.a.); für Frauen die Frauenarbeitsschulen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 552.
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