Fehde

[564] Fehde, im Mittelalter die gewaltsame Selbsthilfe, vorzüglich als Blutrache, für geschehenen Friedensbruch; schon durch die karoling. Gesetzgebung untersagt, doch bildete sich mit dem verfall der öffentlichen Gerichtsgewalt ein völliges Fehderecht, daneben seit dem 11. Jahrh. sogar das Faustrecht aus; erst unter Maximilian I. durch den Ewigen Landfrieden beseitigt. Durch den Fehdebrief wurde eine F. angekündigt. Der Fehdehandschuh wurde nach Ritterbrauch demjenigen hingeworfen, den man herausfordern wollte; seine Aufnahme galt als Annahme der Herausforderung.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 564.
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