Internationale Bureaus

[866] Internationale Bureaus, Zentralämter, welche von Internationalen Unionen (s.d.) zur Ordnung der gemeinsamen Angelegenheiten und zur Auskunftserteilung über diese unterhalten werden. In Bern bestehen I. B. 1) des internationalen Telegraphenvereins, 2) des Weltpostvereins, 3) der internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums und der Urheberrechte an Werken der Literatur und Kunst (s. Urheberrecht), 4) der am Berner Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beteiligten Staaten (Zentralamt für den internationalen Transport; s. Eisenbahnrecht). In Brüssel gibt es I. B. 1) zur Unterdrückung des Sklavenhandels, 2) für Veröffentlichung der Zolltarife. In Paris besteht ein I. B. für Maße und Gewichte; im Haag das Bureau des Internationalen Schiedsgerichts. Auch verschiedene private internationale Vereinigungen unterhalten ständige I. B., so der Internationale Verlegerkongreß und die Gesellschaft der Friedensfreunde in Bern, die Internationale Arbeiterassoziation in Brüssel. – Vgl. Poinsard (franz., 1901).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 866.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: