Internationale Gerichte

[866] Internationale Gerichte, Gerichte zur Rechtsprechung zwischen Angehörigen verschiedener Staaten und nach völkerrechtlichen Verträgen mit Richtern verschiedener Nationalität besetzt (gemischte Gerichte); zur Zeit vorhanden in Ägypten, wo sie seit 1876 an Stelle der Konsulargerichtsbarkeit getreten sind.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 866.
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