Lutheraner

[95] Lutherāner, ursprünglich der den ersten Anhängern Luthers von kath. Seite beigelegte Spottname; dann Selbstbezeichnung der Luther folgenden Theologen und durch sie auf die von ihnen ausgebildeten evang.-deutschen Landeskirchen (Lutherische Kirchen) übertragen, die als ihre Bekenntnisschriften die »ungeänderte« Augsburgische Konfession, die Katechismen Luthers (1529), Melanchthons Apologie der Augsburgischen Konfession (1530), Luthers Schmalkaldische Artikel (1537), endlich die »Formula concordiae« (1580) anerkannten. Die luth. Orthodoxie beherrschte die Kirchen der L. das 17. Jahrh. hindurch, wurde aber durch den Pietismus und Rationalismus der Aufklärungszeit erschüttert, um erst im 19. Jahrh. im Gegensatz zu der von Friedrich Wilhelm III. in Preußen begründeten Union der luth. und reform. Kirche neu zu erstehen und die neuere prot. Theologie zu bekämpfen. Der Kampf gegen die Union führte seit 1834 zur Separation eines Teils der strengen L. in Schlesien (sog. Alt-L. unter dem Oberkirchenkollegium in Breslau, seit 1841) u.a. und zur Erneuerung des luth. Konfessionalismus innerhalb der Union. In den 1866 annektierten Prov. Schleswig-Holstein und Hannover wurde die Union nicht eingeführt und selbständige luth. Landeskirchen organisiert. Herrschend, obschon vielfach in stetem Kampfe mit den freisinnigen und vermittelnden Parteien, ist das konfessionelle Luthertum außerdem in Mecklenburg, Bayern, zum Teil in Sachsen, ferner in den skandinav. Ländern, den russ. Ostseeprovinzen und in einigen Synoden Nordamerikas und zählt über 30 Mill. Bekenner. – Vgl. Rocholl, »Geschichte der evang. Kirche in Deutschland« (1894); Fritschel, »Geschichte der luth. Kirche in Amerika« (2 Bde., 1896-97).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 95.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika