Ostindische Kompanien

[330] Ostindische Kompanien, früher bei den europ. Seemächten die für den Handel nach Ostindien privilegierten Gesellschaften. Die wichtigste und mächtigste war die durch die Akte vom 31. Dez. 1600 begründete Engl.-Ostind. Kompanie, die 3. April 1661 die Zivilgerichtsbarkeit, Militärgewalt und das Recht erhielt, in Indien selbständig Krieg zu führen, 1833 aber ihre Handelsvorrechte verlor und als polit. Korporation nur die Regierung Indiens behielt, bis sie nach weiterer Beschränkung ihrer Rechte bei der Ausstellung des letzten Freibriefs 1854 durch den Übergang der Souveränität über Indien an die Krone Englands 1. Nov. 1858 ganz aufhörte. Die Holländ.-Ostind. Kompanie, 20. März 1602 gegründet, erwarb große Besitzungen im Malaiischen Archipel und wurde 12. Sept. 1795 von der Batavischen Republik aufgehoben, ihre Besitzungen für Nationaleigentum erklärt. Die Franz.-Ostind. Kompanie, gestiftet 1664, aufgelöst 1770. Die Schwed.-Ostind. Kompanie, 1731 gegründet, 1806 neu organisiert, nur Handelsgesellschaft. [S. auch Beilage: Kolonien.]

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 330.
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