Bejahung

[135] Bejahung (Affirmation) ist die Zustimmung des Denkwillens zu einem [135] Urteil, die Annahme eines Etwas als gültig, wirklich, wertvoll. Nach BERND bedeutet bejahen oder verneinen »einen Beifall geben oder keinen Beifall geben« (Abh. von Gott 1742, S. 287, bei DESSOIR, Gesch. d. Psychol. I2, 426). Nach SCHOPENHAUER »bejaht« der Wille (s. d.) das Leben, obgleich es ihm Unheil bringt; denn der Wille ist alogisch (s. d.). Nach NIETZSCHE ist das Leben um jeden Preis zu bejahen (s. Optimismus). – Nach FORTLAGE ist Bejahung »ein Begriff, welcher bezeichnet, daß mit einem gegebenen bestimmten Vorstellungsinhalt aus einer gewissen Sphäre ein Inhalt aus einer andern Sphäre eins und ununterschieden sei, ohne daß damit über die Beschaffenheit des Identischen irgend etwas ausgesprochen würde« (Psych. I, S. 91). Das »Ja« bedeutet die »Activität«, das »Nein« »die Suspension der Activität eines vorhandenen Begehrens oder Triebes«. »Ja und nein sind Triebkategorien« (l.c. S. 92). LOTZE betont: »Man kann weder Dinge noch Ereignisse, sondern nur eine Beziehung zwischen zwei Beziehungspunkten, also den Inhalt eines Satzes bejahen« (Gr. d. Met. S. 10). Während WUNDT erklärt, alles Urteilen sei »ursprünglich und seiner Natur nach affirmierend« (Log. I, 187), meint JERUSALEM, es gehe der Bejahung die »Zurückweisung der möglichen Negation« voraus. »Die Sprache bildet erst dann ihr 'Ja' aus, welches die Geltung eines Urteils gegenüber allen Anfechtungen aufrecht hält. Dieses 'Ja' bleibt ein vom Urteilsacte selbst verschiedener und auch im Bewußtsein getrennter Ausdruck der Zustimmung« (Urteilsfunct. S. 185). Vgl. Negation.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 135-136.
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