Contrast

[188] Contrast: scharfe Abhebung eines Objects von einem andern, qualitativ größter unterschied und Gegensatz (z.B. von Farben, von Gefühlen). Der Contrast bewirkt eine Verstärkung der contrastierenden Gefühle. Der Contrast wird zuweilen als ein Factor der Association (s. d.) betrachtet. Nach KANT ist Contrast »die Aufmerksamkeit erregende Nebeneinanderstellung einander widerwärtiger[188] Sinnesvorstellungen unter einem und demselben Begriffe« (Anthrop. I, § 23). Contrastierend sind nach VOLKMANN »jene homologen Gesamtvorstellungen, bei denen die Differenz der Gegensatzgrade sich ihrem Maximum nähert« (Lehrb. d. Psyhol. I4, 374). WUNDT unterscheidet physiologischen und (eigentlichen) psychologischen Contrast. Unter dem Namen »Contrast« faßt man Erscheinungen zusammen, »bei denen die zu vergleichenden Größen als relativ größte Unterschiede oder, wenn es sich um Gefühle handelt, als Gegensätze aufgefaßt werden« (Gr. d. Psychol.5, S. 313). Der psychologische Contrast ist »das Product eines Beziehungsvorgangs« (ib.). Bei den Gefühlen hängt die Wirkung des Contrastes mit den »natürlichen Gegensätzen« der Gefühle zusammen. »So werden Lustgefühle durch unmittelbar vorangegangene Unlustgefühle und manche Entspannungsgefühle durch die vorangegangenen Spannungsgefühle, z.B. das Gefühl der Erfüllung durch das der vorangehenden Erwartung, gehoben« (l.c. S. 314). Gegen die Zurückführung des Contrasts auf ein Beziehungsgesetz ist KÜLPE (Gr. d. Psychol. S. 420), auch gegen die Theorie von HELMHOLTZ (vgl. Physiol. Optik2, 2. Abschn., § 24), daß die optischen Contrasterscheinungen auf Urteilstäuschungen beruhen (l.c. S. 420). K. unterscheidet zwei Hauptklassen von Contrasterscheinungen in qualitativer Hinsicht. »Zwei verschiedene Helligkeiten, die nebeneinander oder nacheinander beobachtet werden, scheinen sich deutlicher voneinander abzuheben, und ganz ähnlich beeinflussen sich zwei verschiedene Farbentöne gegenseitig. Dagegen kann man bemerkenswerter Weise von einem solchen Contrast zwischen Farbenton und Helligkeit nicht reden... Es gibt also keinen eigentlichen Sättigungscontrast. Was man mit diesem Namen in der Regel bezeichnet, ist vielmehr der Einfluß der Sättigungsstufen der einzelnen Farben auf den Farbencontrast. Neben dieser Haupteinteilung pflegt man noch eine Unterscheidung des simultanen und successiven Contrastes und des monocularen und binocularen vorzunehmen. Aber in allen diesen Fällen begegnen uns nicht sowohl neue Contrasterscheinungen, als vielmehr neue Bedingungen oder Umstände der in jener Haupteinteilung angedeuteten Vorgange« (l.c. S. 415 f.). Es gibt Helligkeits- und Farbencontrast (l.c. S. 416 ff.), auch einen Größencontrast (l.c. S. 414; vgl. Phil. Stud. IV, 310 ff., VI, 417 ff.). Nach R. AVENARIUS lautet der »Satz des Contrastes«: »Jeder E-Wert (s. d) ist, was er ist, nur als Gegensatz zu einem differenten E-Wert, und er ist um so entschiedener, was er ist, je mehr er mit diesem contrastiert« (Krit. d. r. Erf. II, 74). Vgl. Komisch, Gesetz der Contraste.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 188-189.
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