Regel

[243] Regel (regula) ist eine begrifflich formulierte Gleichförmigkeit des Geschehens oder Handelns (theoretische, praktische Regel) der Satz, in welchem solche Gleichförmigkeit ausgesprochen oder gefordert wird. Was einer Regel gehorcht, ist regelmäßig. Im Unterschiede vom Gesetze (s. d.) erleidet die Regel Ausnahmen. Doch gibt es auch strenge Regelmäßigkeit, die zur Grundlage[243] von Gesetzen wird (s. Causalität). Die »Regelmäßigkeit« ist nichts fertig Gegebenes, sondern muß erst (auf Grund des Zusammen von Erlebnissen) denkend statuiert werden.

Nach CHR. WOLF ist die Regel »propositio enuncians determinationem rationi oonformen« (Ontolog. § 475). KANT erklärt: »Urteile, sofern sie bloß als die Bedingung der Vereinigung gegebener Vorstellungen in einen Bewußtsein betrachtet werden, sind Regeln. Diese Regeln, sofern sie die Vereinigung als notwendig vorstellen, sind Regeln a priori« (Prolegom. § 23). »Eine Regel ist eine Assertion unter einer allgemeinen Bedingung« (Log. S. 189). Die Regelmäßigkeit der Natur legen wir selbst in sie hinein (s. Gesetz). – Nach H. CORNELIUS ist der Begriff der Regel für den Eintritt einer Erscheinung ein natürliches und notwendiges Product unserer psychischen Entwicklung (Einl. in d. Philos. S. 253). Durch den Begriff der Regel, in welcher wir den Eintritt eines Inhaltes durch den vorgängigen Eintritt bestimmter anderer Inhalte bedingt denken, entsteht ein empirischer Zusammenhang (l. c. S. 254 f.). Vgl. VOLKELT, Erfahr. u. Denk. S. 97. Vgl. Regulativ, Regula.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 243-244.
Lizenz:
Faksimiles:
243 | 244
Kategorien: