Parteikämpfe und Verfassungsänderung in Athen

[318] So war der Griechenwelt eine längere Frist gewährt, als man erwarten konnte. Sie verlief überall, vor allem aber in Athen, in den lebhaftesten Bewegungen. Nach dem Siege von Marathon war hier Miltiades der allmächtige Mann; sein Einfluß wird auch darin zu erkennen sein, daß für das nächste Jahr (489/8) Aristides, ein Hauptvertreter der konservativen Politik, die bei Marathon gesiegt hatte, zum Archon gewählt wurde380. Von umfassenden Flottenplänen und einer Heranziehung der besitzlosen Massen zu den staatlichen Leistungen wollte Miltiades nichts wissen; aber die kommerziellen und maritimen Interessen hatte auch der attische Adel seit langem gepflegt. So dachte Miltiades den Sieg auszunutzen, indem er, seiner eigenen Vergangenheit entsprechend, in der Weise des Pisistratos die Macht Athens auf dem Ägäischen Meer ausbreitete. Daß die Inseln sich den Persern unterworfen hatten, gab den Vorwand; im Frühjahr 489 ging er mit der attischen Flotte in See, nachdem er sich unbeschränkte Vollmacht hatte geben lassen. Er wandte sich, zugleich einem alten Grolle folgend, zunächst gegen Paros, und forderte eine schwere Kontribution. Statt dessen setzten die Parier sich zur Wehr. Die wohlbefestigte Stadt einzunehmen gelang nicht, vielmehr mußte Miltiades, am Bein schwer verwundet, das Unternehmen aufgeben und unverrichteter Dinge heimkehren381. Dieser klägliche Ausgang nach so großen Erwartungen gab den Gegnern Luft; das alte Mißtrauen gegen den ehemaligen Tyrannen brach wieder hervor und wurde nach Kräften geschürt. Xanthippos erhob gegen ihn vor [318] der Volksgemeinde die Anklage wegen Hochverrats; er habe das Volk betrogen. Über derartige Klagen entschied die Volksversammlung selbst, nicht das Geschworenengericht. Dem todwunden Feldherrn das Todesurteil zu sprechen, wie der Kläger beantragt hatte, konnte sie sich nicht entschließen; sie verurteilte ihn zu 50 Talenten (272000 Mark) als Ersatz für die Unkosten, in die sein Unternehmen den Staat gestürzt hatte. Kurz darauf ist Miltiades gestorben; sein Sohn Kimon hat die Buße gezahlt. Dem gewaltigen Vermögen des reichbegüterten Hauses tat das wenig Abbruch. Auch hat Kimon seiner Heimatgemeinde, der er durch den Sturz der chersonesischen Herrschaft seines Vaters wiedergegeben war, nicht gegrollt: er sah in dem Spruch offenbar mehr eine Freisprechung als eine Verurteilung. Aber er war noch jung; Jahre vergingen, bis er danach streben konnte, sich in Athen dieselbe Stellung zu erringen, die sein Vater eingenommen hatte382.

Miltiades' Sturz hat seinen Urhebern wenig Gewinn gebracht. Denn mit ihm war zugleich der anerkannt erste Mann im Staat beseitigt und das Oberhaupt aller derer, welche im Hoplitenheer das Bollwerk Athens sahen. Der Kampf der Parteien begann von neuem. In ihm aber gewannen alsbald nicht die Alkmeoniden und ihr Anhang, sondern die Themistokleischen Gedanken die Oberhand. Der Versuch, aus dem Siege über die Perser leichten Gewinn einzuheimsen, war kläglich gescheitert; nur zu bald zeigte es sich, daß man keinen Anlaß hatte, in behaglicher Sicherheit auf den Lorbeeren von Marathon auszuruhen. Im Perserreich wurde eifrig gerüstet; es konnte nicht verborgen bleiben, daß die Pisistratiden und ihr exilierter Anhang, darunter der orphische Theolog und [319] Orakelsammler Onomakritos (Bd. III2 S. 729, der sich mit Hippias versöhnt hatte und ihn begleitete, am Hof von Susa eifrig den Krieg schürten383. Eine Entscheidung in Athen war unvermeidlich. Zu einem Hochverratsprozeß lag trotz aller Gerüchte kein Anhalt vor; aber man griff zu dem von Kleisthenes vorgesehenen Mittel, das dem Volke freigab, in geheimer Abstimmung einen Mann zu bezeichnen, dessen überwiegender Einfluß dem Staat gefährlich schien, und ihn, um einen neuen Usurpationsversuch zu verhüten, auf zehn Jahre aus dem Staatsgebiet zu entfernen. Im Frühjahr 487 wurde die Frage, ob ein Scherbengericht stattfinden solle, zum ersten Male bejaht, und Hipparchos, des Charmos Sohn (o. S. 291, 1), durch die Mehrheit von 6000 Stimmen des Landes verwiesen. Im nächsten Jahr traf Megakles, den Sohn des Hippokrates, dasselbe Schicksal; so wandte sich die Maßregel gegen eben das Haus, dessen dauernde Herrschaft sie hatte begründen sollen. Zwei Jahre darauf (484) folgte ihm sein Schwager Xanthippos, der Ankläger des Miltiades384. Schon vorher (487 oder [320] 486) war eine tief einschneidende Verfassungsreform durchgesetzt worden. Für die neun Archonten wurde die Wahl abgeschafft; statt dessen wurden fortan von den Demen 500 Kandidaten385 nominiert, und aus diesen neun Namen ausgelost. Damit muß nicht nur tatsächlich, sondern auch rechtlich eine Änderung der Kompetenz der Archonten verbunden gewesen sein. Bisher hatten die Archonten selbständige Entscheidungen zu treffen, der Polemarch hatte im Strategenkollegium bei Marathon den Ausschlag gegeben, und vor allem der Archon war der Präsident der Republik, einer der angesehensten Staatsmänner der Gemeinde, der in seinem Amtsjahr, getragen durch das in der Wahl erwiesene Vertrauen des Volks, einschneidende Maßregeln durchsetzen konnte. Fortan haben die Oberbeamten keine politische Bedeutung mehr; sie sind lediglich Verwaltungsbeamte, die die laufenden Geschäfte zu erledigen haben, keine politischen Persönlichkeiten, sondern beliebige Bürger aus den beiden oberen Klassen – denn auf diese blieb der Zutritt zur Losung auch fernerhin noch beschränkt386.

Die Verfassungsänderung bezeichnet einen bedeutenden Fortschritt auf dem Wege zur reinen Demokratie. Indem sie den kraft seines Amtes zur Leitung des Volks berufenen »Regenten« seines Ansehens entkleidet und ihn tatsächlich zu einem untergeordneten Verwaltungsorgan herabdrückt, beseitigt sie jedes verfassungsmäßig zur Leitung der Regierung berufene Amt. Nur das Volk selbst bleibt übrig, um in den ordnungsmäßigen Formen der Volksversammlung seinen Willen kundzugeben. Es ist derselbe [321] Vorgang, wie wenn in einer Monarchie der Herrscher nach dem für Ludwig XIV. geprägten Ausdruck sein eigener Premierminister wird: der nominelle Souverän, in Athen das Volk, übernimmt jetzt auch tatsächlich die Regierung. Er bleibt gebunden an die Gesetze, die er nicht eigenmächtig ändern darf, aber innerhalb dieser Schranken ist er frei und selbstherrlich, die Beamten sind nur Organe seines Willens, die seine Befehle auszuführen, nicht sie zu leiten haben. Ein Gegengewicht bildet allerdings der Rat der Fünfhundert, da er aus den drei oberen Klassen hervorgeht und in ihm daher den Massen gegenüber der Wille der Besitzenden zum Ausdruck kommt. Aber er besteht aus 500 erlosten Mitgliedern, seine 10 Sektionen (Prytanien) lösen sich alle 36 Tage in der Führung der Geschäfte ab. So konnte er wohl die laufenden Angelegenheiten erledigen, die Anträge an das Volk vorberaten und ihre Ausführung anordnen und überwachen, gelegentlich vielleicht auch extreme Beschlüsse hindern; aber mehr als eine Verwaltungsbehörde konnte er nicht werden. Zu einer regierenden Körperschaft fehlten ihm alle Vorbedingungen, eine feste Tradition, ein auf jahrelange politische Tätigkeit begründetes Ansehen hervorragender Persönlichkeiten, ja selbst die Möglichkeit, daß seine Mitglieder sich wirklich in die Geschäfte einleben konnten, da sich Jahr für Jahr die ganze Körperschaft erneuerte. In dieser Hinsicht stand allerdings der zweite Rat, der Areopag387, sehr anders da: er bestand [322] bisher aus Männern, die durch Volkswahl zu den höchsten Ämtern berufen waren, und auch in Zukunft noch wenigstens aus Angehörigen der beiden obersten Klassen; seine Mitglieder waren lebenslänglich, konnten also mit den Geschäften völlig vertraut werden; sie genossen überdies als Mitglieder des von Athena eingesetzten Blutgerichts das höchste Ansehen. Auch politisch stand der Areopag unabhängig der Volksversammlung gegenüber: er war verpflichtet, gegen jede Gesetzesverletzung einzuschreiten, Strafen zu verhängen, verfassungswidrige Volksbeschlüsse zu kassieren. Auch ins Finanzwesen konnte er eingreifen, vielleicht in der Art, daß er allein außerordentliche Ausgaben bewilligen konnte, die nicht aus den regelmäßigen Staatseinnahmen flossen, so z.B. Anleihen beim Tempelschatz, vielleicht auch die Erhebung einer Vermögenssteuer. So hätte er vielleicht in ähnlicher Weise zur regierenden Körperschaft in Athen werden können wie der Senat in Rom, indem er, je größer die politischen Aufgaben und je stärker das Bedürfnis nach Kontinuität wurde, um so mehr den jährlich wechselnden Regenten von sich abhängig machte. Dem stand freilich entgegen, daß ihm der Anteil an der Verwaltung fehlte, diese vielmehr dem Rat der Fünfhundert überwiesen war; und jede Möglichkeit einer derartigen Entwicklung war genommen, seit das Regentenamt politisch nichts mehr zu bedeuten hatte. Undenkbar wäre es nicht, daß die Areopagiten die Verfassungsänderung nicht ungern gesehen und von ihr Machtzuwachs gehofft haben388, da sie fortan die einzige selbständige politische Körperschaft waren: Aristoteles nimmt an, daß der Areopag seit den Perserkriegen zu neuem Ansehen gelangt sei. Aber von Dauer [323] konnte der Gewinn nicht sein: ohne ein Exekutivorgan kann keine Körperschaft regieren. Im wesentlichen war der Areopag fortan doch nur der höchste Staatsgerichtshof, der in wichtigen Dingen hemmend und gelegentlich auch fördernd eingreifen konnte, dessen Einfluß im übrigen aber nur auf dem persönlichen Ansehen seiner Mitglieder beruhte. Auch die Beschlüsse des Volkes hat er niemals sanktioniert, so wenig wie der Rat der Fünfhundert, sondern nur durch gerichtliches Verfahren aufgehoben, wenn sie gesetzwidrig waren. So sind alle wichtigen politischen Entscheidungen, soweit wir sehen können, auch im Zeitalter der Perserkriege in der Volksversammlung durchgekämpft worden, nicht im Areopag, mochte dieser auch oft genug retardierend einwirken.

Wenn durch die Verfassungsänderung Ernst gemacht wird mit dem Gedanken, daß in Athen tatsächlich wie rechtlich niemand anders regieren soll als das Volk selbst, so tritt demgegenüber nur um so schärfer hervor, daß die vielköpfige Masse wohl über eine ihr vorgelegte Frage durch Stimmenmehrheit die definitive Entscheidung geben kann, aber gänzlich außer stande ist, aus eigener Initiative zu handeln. Überall bedarf sie des Eingreifens einzelner Persönlichkeiten, um auch nur ihres Willens sich bewußt zu werden, geschweige denn um ihn bestimmend zu formulieren; soll das Staatsschiff nicht ziellos hin und her schwanken und schließlich scheitern, soll eine folgerichtige Politik innegehalten werden, so muß die leitende Persönlichkeit dieselbe bleiben. Mit anderen Worten, durch die Beseitigung des von Amts wegen auf ein Jahr zur Regierung berufenen Regenten wird der Platz freigemacht für den amtlosen, aber eben deshalb auf unbegrenzte Zeit, womöglich für die ganze Dauer seines Lebens die Regierung übernehmenden Demagogen. Das ist der eigentliche Sinn der Maßregel, und deshalb ist sie in dem Kampfe der Parteien von so entscheidender Bedeutung gewesen. Der Glaube, daß das Volk das Richtige zu erkennen und zu wollen befähigt sei, wenn sein Wille nur frei ist, bildet die selbstverständliche Voraussetzung. Bei der Wahl des Regenten gaben Zufälle aller Art, ererbtes Ansehen und das Getriebe der Parteien nur zu oft den Ausschlag; und kam der rechte Mann an die Stelle, so mußte er nach einem [324] Jahr einem anderen Platz machen. Das alles wird jetzt anders: unbevormundet entscheidet das Volk selbst, nach Abwägung der Gründe, welche der berufene Staatsmann ihm vorlegt; dessen Einsicht und Beredsamkeit geben den Ausschlag. Stehen sich mehrere Prätendenten auf den Posten des Volksführers gegenüber, so bietet das Scherbengericht einen Ausweg, der die Stabilität der politischen Leitung sichert; aus der Präventivmaßregel gegen eine drohende Usurpation wird ein Mittel, wodurch das souveräne Volk dem Mann seines Vertrauens freie Bahn schafft und ihm eine Macht verleiht, die, solange er das Volk auf seinem Wege festzuhalten vermag, weit hinausragt über die Stellung eines Tyrannen. Wer zu der Verfassungsänderung den Namen hergegeben hat, wissen wir nicht; daran kann kein Zweifel sein, daß sie tatsächlich von Themistokles ausgegangen ist, wie sie seine Herrschaft begründet hat. Schlag auf Schlag hat er einen seiner Gegner nach dem anderen gestürzt und sich die dauernde Leitung der Volksversammlung gesichert; jetzt stand nur noch Aristides der vollen Durchführung seiner Pläne im Wege.

Ein Gebiet gab es indes, auf dem eine staatliche Autorität, die befahl und wirklich das Regiment führte, unentbehrlich blieb: das militärische. Den Polemarchen, der wenigstens in historischer Zeit immer nur das Oberhaupt der Militärverwaltung und der damit verbundenen Fremdenpolizei, nicht der Heerführer gewesen war, konnte man freilich in einen Losbeamten umwandeln, aber damit mußte er zugleich seine Stimme im Strategenrate und sein Kommando auf dem rechten Flügel verlieren. Die Offiziere dagegen, welche wirklich kommandieren, welche gar den Feldzug leiten sollten, konnten nicht durch das Los bestellt werden, sondern nur durch Wahl. Dadurch gewinnt die Strategie jetzt eine ganz andere Bedeutung. Ursprünglich hatte sie keinerlei politischen Charakter getragen: die Bürgerschaft stellte militärisch bewährte Leute, zu denen sie Vertrauen hatte und die daher auch anders als die politischen Beamten beliebig oft wiedergewählt werden konnten, an die Spitze ihrer Bataillone, einen aus jeder Phyle. Im Kriege hat man in der Regel einem der Strategen die Oberleitung anvertraut, wenn nicht, wie bei Marathon, wo der [325] gesamte Heerbann im Felde stand, alle zehn mit dem Polemarchen zusammen berieten und der Oberbefehl Tag für Tag wechselte. In alten Zeiten, wo die militärischen Operationen sehr einfach verliefen, mochte das angehen; seitdem die Aufgaben sich gewaltig gesteigert hatten, wurde es zur Absurdität und hätte ohne Miltiades' überlegenen Einfluß und ohne des Polemarchen Kallimachos entscheidende Stimme bei Marathon zur Unterwerfung unter die Perser geführt. Man brauchte jetzt einen wirklichen Feldherrn von erprobter Erfahrung. Daher hat man, als man das Polemarchenamt seines militärischen Charakters entkleidete, auch die Strategie umgewandelt. Fortan werden nur neun Strategen aus den Phylen gewählt, der zehnte aber aus dem gesamten Volke; dieser, der Mann des vollen Vertrauens der Bürgerschaft, wird das militärische Oberhaupt des Staats, die übrigen Strategen sind seine Gehilfen, die nach Bedarf auch auf selbständige Missionen entsandt werden können, wenn der Krieg auf verschiedenen Schauplätzen, etwa zu Lande und zur See, gleichzeitig geführt wird. Daher wird ihnen das Phylenkommando abgenommen und dafür zehn Hauptleute (ταξίαρχοι) erwählt. – Die Konsequenz dieser Umgestaltung ist, daß die Strategie ein politisches Amt wird. Sie allein von allen höheren Staatsämtern wird durch Wahl besetzt; und ihr Ansehen ist um so größer, da sie Jahr für Jahr denselben Männern anvertraut werden kann. So muß der Demagoge streben, dauernd die Oberstrategie zu bekleiden, wenn nicht umgekehrt, wie in Kimons Zeiten, das Haupt des Strategenkollegiums zum Demagogen werden und die politische Leitung der Bürgerschaft übernehmen soll. Solange die Verhältnisse gesund sind, müssen beide Stellungen in derselben Hand liegen; der seinem Wesen nach amtlose Demagoge, der tatsächliche Regent des Staats, gewinnt in der Strategie gewissermaßen ein Nebenamt, das die unentbehrliche Ergänzung seiner Herrscherstellung bildet und das er bekleidet, solange er sich in der Herrschaft zu behaupten vermag. Im Jahr 480 finden wir die neue Gestaltung des Staats voll ausgebildet: Themistokles steht an seiner Spitze als leitender Stratege, von den übrigen Strategen, die noch bei Marathon eine so große Rolle gespielt hatten, ist nicht mehr die Rede. Ebenso wird [326] in den folgenden Jahrzehnten immer nur der Oberstratege genannt, außer wenn einer seiner Kollegen auf eine selbständige Expedition entsandt ist. Wir können nicht zweifeln, daß Themistokles schon vorher in derselben Weise wie später Perikles jahrelang an der Spitze des Staats gestanden hat. Dagegen mit dem Moment, wo er, beim Beginn des Feldzugs des Mardonios, die politische Leitung verliert, verschwindet er auch als Stratege389.


Quelle:
Eduard Meyer: Geschichte des Altertums. Darmstadt 61965, Bd. 4/1, S. 318-327.
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