Nachweis der Veröffentlichungen

der an die Mitglieder von Gruppen

und Organisationen

und an den angeklagten Bormann

gerichteten Bekanntmachungen.

Internationaler Militärgerichtshof

[114] DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,

DIE FRANZÖSISCHE REPUBLIK,

DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH VON GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND

UND DIE UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJET-REPUBLIKEN

– gegen –


HERMANN WILHELM GÖRING und andere,

Angeklagte.


Erklärung

Ich, Richard William Hurlstone Hortin, Major in der Armee Seiner Majestät, tätig bei der Kontrollkommission für Deutschland (Britische Abteilung) in Berlin, erkläre feierlich und der Wahrheit entsprechend folgendes:

1. Ich gebe diese Erklärung in meiner Eigenschaft als Berliner Sekretär des Internationalen Militärgerichtshofes ab.

2. Der Anordnung des Internationalen Militärgerichtshofes wegen der Veröffentlichung der Bekanntmachung Nr. 1 über Nazi-Organisationen entsprechend, habe ich ein Exemplar dieser Bekanntmachung jedem der vier alliierten Sekretariate zugestellt; zu gleicher Zeit stellte ich den vier alliierten Sekretariaten eine Kopie der Verfügung des Gerichtshofes zu, sowie eine Kopie der Verfügung des Internationalen Militärgerichtshofes betreffend Martin Bormann. Ich habe persönlich diese Bekanntmachungen und Anordnungen ordnungsgemäß an ermächtigte Personen der genannten alliierten Sekretariate zugestellt.

Die Anordnung betreffend Martin Bormann schreibt vor, daß die Veröffentlichung in vier verschiedenen Ausgaben einer Zeitung zu erfolgen hat, und zwar in der Heimatstadt Martin Bormanns. Nach eingehenden Erkundigungen stellte ich fest, daß der letzte bekannte Wohnort Martin Bormanns Berlin war. Sein früherer Wohnort lag in Mecklenburg. Ferner wird angenommen, daß sein Geburtsort Halberstadt ist. Diese Einzelheiten teilte ich dem sowjetischen [114] Sekretariat mit. Ich habe ebenfalls Maßnahmen für die Veröffentlichung in Berliner Zeitungen und im Rundfunk getroffen. Die Verbreitung der Zeitungen in der russischen Zone erstreckt sich in der Regel auf Halberstadt und auf Mecklenburg.

3. Nach eingehenden Erkundigungen stellte ich fest, daß 200000 Exemplare der Bekanntmachungen eine angemessene Anzahl für das gesamte Gebiet der vier Zonen sei, und nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung des Amtes der Militärregierung für Deutschland (Vereinigte Staaten) sowie mit dem französischen und sowjetischen alliierten Sekretariat, traf ich Maßnahmen für den Druck einer solchen Anzahl Bekanntmachungen. Gleichzeitig traf ich Maßnahmen für den Druck von Bekanntmachungen an Martin Bormann. Diese beiden Bekanntmachungen waren auf den gleichen Bogen Papier gedruckt. Ein Exemplar, bezeichnet mit »Beweisstück I«, wird beigefügt.

9000 Exemplare dieser Bekanntmachungen wurden von mir an die zuständigen Offiziere in der französischen, sowjetischen, britischen und amerikanischen Zone verteilt, das heißt, je 2500 für die amerikanische und sowjetische, und je 2000 für die französische und britische Zone. Man hat mich davon glaubhaft verständigt, daß diese Bekanntmachungen vor Mitternacht des 27. Oktober 1945 in öffentlichen Orten angeschlagen und gezeigt wurden. 1000 Exemplare wurden von mir als Reserve zurückgehalten, die den militärischen Behörden in den vier Zonen ausgehändigt werden sollen, um in Kriegsgefangenenlagern angeschlagen oder verlesen zu werden.

4. Was die übrigen 190000 Exemplare dieser Bekanntmachungen betrifft, habe ich 50000 persönlich der Nachrichtenstelle der militärischen Sowjetverwaltung in Deutschland ausgehändigt. Ich veranlaßte die Lieferung von 50000 an die Public Relations Branch der Kontroll-Kommission für Deutschland (British Element) in Lübeck, Deutschland. Ich habe eingehende und fortwährende Erkundigungen angestellt und man hat mich glaubhaft davon verständigt, daß diese Bekanntmachungen sofort in der ganzen britischen Zone auf eine Art, die die weiteste Verbreitung sicherstellt, verteilt wurden.

Ich bin durch die Rechtsabteilung des Amtes der Militärregierung für Deutschland (Vereinigte Staaten) verständigt, – wie vorher mit mir vereinbart –, daß sie 40000 Exemplare an die französischen Behörden in Baden-Baden abgeliefert hätte. Ferner bin ich glaubhaft davon verständigt worden, daß die übrigen 50000 Exemplare durch sie an die zuständigen amerikanischen Behörden zur Verteilung in deren Zone abgeliefert worden sind.

5. Während der Zeit vom 20. Oktober bis zum 17. November 1945 sind in jeder der vier Zonen Deutschlands die genannten zwei Bekanntmachungen [115] viermal wöchentlich in den Zeitungen und über das Radio veröffentlicht worden. Sie sind auch in den amerikanischen, sowjetischen und britischen Zeitungen in Berlin erschienen. Gemäß der Anordnung des Internationalen Militärgerichtshofes sind diese Bekanntmachungen ferner den zuständigen Militärbehörden für jede der vier Zonen ausgehändigt worden, um in Kriegsgefangenenlagern vorgelesen oder auf andere Weise durch die örtlichen Kommandeure nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen veröffentlicht zu werden.

6. Die hier ferner beigefügten Beweisstücke II, III und IV, die von mir gezeichnet sind, sind Bestätigungen der zuständigen amerikanischen, französischen und sowjetischen Behörden, daß die Forderungen dieser zwei Anordnungen des Internationalen Militärgerichtshofes erfüllt worden sind.

Was die britische Zone betrifft, so habe ich mich durch Erkundigungen bei der Public Relations Branch der Kontrollkommission für Deutschland (British Element) davon überzeugt, daß beide Bekanntmachungen weit verbreitet und veröffentlicht worden sind, und zwar auf dem für diesen Zweck geeignetsten Wege, wie schon in Abschnitt 4 dieser meiner Erklärung dargelegt worden ist. Ferner habe ich mich in gleicher Weise davon überzeugt, daß die Britischen Militärbehörden geeignete Schritte für die Verlesung und den Anschlag in Kriegsgefangenenlagern, wo immer möglich, unternommen haben.

Das beigefügte und von mir gezeichnete Beweisstück V ist eine Bestätigung der Veröffentlichung der beiden Bekanntmachungen in den Zeitungen, und im Rundfunk in Berlin und in der britischen Besetzungszone.

7. Ich lege diese feierliche Erklärung in dem festen Glauben an ihre Echtheit ab, und erkläre, daß die Auskunft, die ich darin gebe, auf offiziellem Wege und von solchen Personen, deren Pflicht es ist, solche offizielle Auskunft zu geben, von mir erlangt worden ist


ERKLÄRUNG DES OBEN BENANNTEN

RICHARD WILLIAM HURLSTONE HORTIN


Unterschrift: R. W. H. HORTIN

Major


Am 17. November 1945

IN MEINER GEGENWART

Unterschrift: R. D. WILBERFORCE

Brigadier

Stellvertretender Chef

Rechtsabteilung

C.C.G. (B.E.).


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 114-117.
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