Breve, Bulle

[83] Breve, Bulle, bullarium, sind schriftliche Erlasse des apostolischen Stuhles, die Bulle mehr in solenner, das Breve in einfacherer Form abgefasst Früh bedienten sich die römischen Bischöfe einer doppelten Art von Siegeln, zuerst des Siegelringes (Signaculum), später, seit Ende des 6. Jahrhunderts, der in Kapseln aufbewahrten Siegelform, bulla, die man gewöhnlich in Blei der Urkunde anzuhängen pflegte; die Bullen wurden zu allen öffentlichen Schreiben gebraucht, während für die übrigen der in Wachs abgedrückte Siegelring diente. Ein bestimmtes Zeichen zeigte derselbe erst seit dem 13. Jahrh., den Apostel Petrus aus einem Nachen das Netz werfend, daher der Name Fischerring, annulus piscatorius. Die ältesten Bullen trugen auf der einen Seite den Namen des Papstes, auf der anderen das Wort Papa; die spätere und bis jetzt beibehaltene Form zeigt auf dem Avers die Kopfe der Apostel Paulus und Petrus mit der Unterschrift S. P. A. – S. P. E. (Sanctus Petrus oder Paulus Apostolus, Sanctus Petrus oder Paulus Episcopus), auf dem Revers den Namen des Papstes mit der Zahl. Die durch die Bulle gezogene Schnur ist bald von Seide in roter und gelber Farbe, bald von Hanf. Die Sprache ist bei beiden Erlassformen die lateinische. Die Bulle wird auf starkes Pergament mit altgallischer Schrift geschrieben, das Breve auf dünnes Pergament oder Papier mit italienischer Schrift. Statt des angehängten Siegels ergeht das Breve sub annulo piscatorio, heute ein blosser untergedruckter Stempel. Jeder Erlass beginnt in alter Weise mit dem Namen des Papstes und einem Grusse; beim Breve wird dem Namen die Zahl zugefügt, bei der Bulle statt der Zahl der Titel Episcopus Servus servorum Dei. Den Schluss bildet beim Breve die einfache Angabe von Ort und Zeit, bei der Bulle wird die letztere in der Regel genauer nach Kalenden, Nonen, Idus und dem Regierungsjahre des Papstes angegeben, auch ein Gruss, Wunsch, Fluch und dgl. hinzugefügt. Die im Konsistorium erlassenen Bullen, bullae consistoriales, werden von den Kardinälen unterschrieben und erhalten auch die Unterschrift des Papstes. Die gewöhnlichen Bullen werden bloss von den verschiedenen, bei der Ausfertigung mitwirkenden päpstlichen Beamten unterzeichnet, die Breven nur von dem Sekretär der Breven. Ihren Namen erhält die Bulle nach den Eingangsworten, z.B. In coena Domini, Unigenitus, Ecclesia Christi.Bullarien, d.h. Sammlungen der wichtigeren Breven und Bullen, sind seit dem 16. Jahrh. veranstaltet und in umfangreichen Sammelwerken bis in die Gegenwart fortgesetzt worden. Meyer in Herzogs Real-Encykl.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 83.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: