Elemente, vier

[149] Elemente, vier. Die Schrift befasst das Universum unter der Einteilung von Himmel und Erde, wonach auch von späteren Kirchenlehrern Himmel und Erde die beiden Elemente, στοιχεῖα, der Welt genannt werden. Doch fügt schon das alte Testament ein drittes Element hinzu, indem es die Erde als Wasser und festes Land unterscheidet, daher das Universum in diesem Sinne als ein dreifaches erscheint, Himmel, Erde und Meer. Einen Uebergang zu der Lehre von den vier Elementen macht die Erwähnung des Feuers vom Himmel, oder des Feuers, welches von Jehova ausging; doch ist die Zusammenstellung in der Schrift nicht ausdrücklich gemacht und die Lehre von den vier Elementen vielmehr aus dem heidnischen Altertum auf die Kirche übergegangen. Empedocles stellte sie zuerst auf, indem er sie für die Wurzeln aller Dinge und für göttlich, d.h. unvergänglich erklärte. Plato, die Stoiker, Aristoteles behielten sie bei, nur dass der letztere als fünften Körper den Aether beifügt, der unter dem Materiellen das allein Göttliche sei. Die christlichen Lehrer anerkannten den heidnischen Vorgang, ordneten ihn aber der Lehre von der Schöpfung unter, indem man annahm, Gott habe im Anfang die vier Elemente geschaffen; doch so, dass der Himmel als ein fünftes dazutrat. Insofern man sich sodann den Leib des Menschen aus den vier Elementen zusammengesetzt dachte, erhielt derselbe auch einen Bezug zur Auferstehung, insofern als in ihm der Keim zum Auferstehungsleib bewahrt und er aus ihm dereinst zum ewigen Leben erwachen werde.

In der Kunst des klassischen Altertums wurden die vier Elemente, obwohl selten, durch ihre mythologischen Repräsentanten, Vulkan, Ocean, Windgott und Gäa oder durch die Klassen der Tiere, die in ihnen leben, dargestellt. Im Mittelalter lässt sich die Darstellung der Elemente seit dem 10. Jahrhundert nachweisen, zuerst beider Schöpfung, wobei die Elemente in mythologischer Personifikation erscheinen. Auch die Renaissance hat in ihrer freieren Art die Elemente mit Vorliebe dargestellt. Piper, Mythologie. II. Abt. §. 45.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 149.
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