Goldenes Vliess

[302] Goldenes Vliess, Orden des g. V., Ordre de la toison d'or, el Toyson de oro, el Tusan, in frühesten Zeiten auch der Ritterorden des güldenen Lämbleins von Burgund oder des belgischen Schäpers, wurde von Philipp III. (dem Guten), Herzog von Burgund, bei Gelegenheit seiner mit der Prinzessin Isabella von Portugal, seiner dritten Gemahlin, gefeierten Vermählung am 10. Jan. 1430 zu Brügge gestiftet. Grossmeister des Ordens sollte der Herzog von Burgund sein; nach Karls des Kühnen Tode kam diese Würde auf Maximilian von Österreich. Der Hauptzweck des Ordens war Beschützung der Kirche durch Erhaltung des katholischen Glaubens und Wahrung unbefleckter Ehre des Rittertums. Er war der Jungfrau Maria gewidmet und hatte den Apostel und Märtyrer Andreas zum Schutzpatron. Die Zahl der Ritter war ursprünglich auf 31 festgesetzt, wurde aber später erweitert. Statutengemäss durfte neben dem goldenen Vliesse kein anderer Orden getragen werden, später wurde von dieser Klausel fast immer dispensiert. Die Ritter durften keinen andern Gerichtsstand anerkennen, als eine Versammlung der Ordensritter unter Vorsitz des Grossmeisters oder eines von diesem bevollmächtigten Ritters. Die Ritter sind frei von allen Abgaben, welchen Namen diese auch haben mögen, und haben überall, namentlich bei Hoffeierlichkeiten, Vorrang und Vortritt vor allen, ausser gekrönten Häuptern. Den spanischen Ordensrittern erteilte Philipp das Recht, gleich den Granden des Reiches in Gegenwart des Königs das Haupt bedecken und in die königlichen Gemächer unangemeldet eintreten zu dürfen. Das Ordenszeichen ist das Bild eines Widders, darüber ein blauemaillierter Feuerstein und die einem Hemistichon des Claudian entlehnten Worte: Prelium non vile laborum. Diese Dekoration sollte ursprünglich an einer Halskette getragen werden, aus Feuerstählen und Feuersteinen zusammengesetzt, woraus Flammen springen, dem alten Sinnbilde des Hauses Burgund. Von der sonstigen ursprünglichen Ordenskleidung bildete nach der Absicht des Stifters Wolle den Hauptbestandteil. Der Orden teilte sich nach dem Tode Karls V. in eine spanische und eine österreichische Fraktion, die einander gegenseitig nicht anerkennen.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 302.
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