Arrest

[269] Arrest, 1. Verhaft als Strafe oder zur Sicherheit während der Strafuntersuchung; 2. Verhaft des Schuldners auf Verlangen des Gläubigers, namentlich Wechselarrest; 3. gerichtliche Beschlagnahme des Eigenthums des Schuldners zur Sicherung der Rechte des Gläübigers, welcher hiedurch bisweilen Pfandrecht erlangt. Das diesfällige Verfahren heißt A.prozeß.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 269.
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