Glockentaufe

[93] Glockentaufe, unpassender Volksausdruck für die Weihe, welche den zum gottesdienstlichen Gebrauch bestimmten Glocken zu Theil wird. Sie geschieht nach einem eigenen Ritus des Pontificale u. zeigt Aehnlichkeit mit dem Taufritus – Abwaschung mit Weihwasser, Salbung mit dem hl. Oel u. Chrisma, Beilegung des Namens einer hl. Person, sogar Glockenpathen – weil Glocken Stimmen der Kirche u. in diesem Sinne gleichsam Personen sind. Von einer Entwürdigung des heil. Sacramentes der Taufe kann aber dabei keine Rede sein, weil die Wirkung desselben: Befreiung von der Schuld der Erbsünde keine Beziehung auf metallene Kirchengeräthe hat u. die wesentlichen Worte der Taufformel bei der sog. G. fehlen. Gegen den Aberglauben, der dem Glockengeläute die magische Kraft des Gebetes beilegte, haben sich verschiedene Synoden, besonders treffend die von Köln im J. 1536, ausgesprochen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 93.
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