Parlament

[463] Parlament (von parler, sprechen), in der ältesten Zeit der franz. Monarchie die Hofgerichtstage der Könige, wo die Pairs mit beigezogenen Geistlichen und dem Kanzler wichtige Rechtsfälle entschieden; später die Gerichte, welche der König von Frankreich und auch die großen Vasallen einsetzten, welche letztere sich erhielten, als die großen Lehenfürstenthümer an die Krone gekommen waren. Das angesehenste war zu Paris (gegründet 1294), in welchem die Prinzen von Geblüte, sowie die Pairs Sitz und Stimme hatten; die anderen waren zu Toulouse, Grenoble, Bordeaux, Dijon, Besançon, Air, Pau, Rennes, Metz, Douay und Nancy. Sie hatten bürgerliche und criminelle Gerichtsbarkeit, waren je nach den Geschäften in besondere Kammern eingetheilt, faßten jedoch auch als Corporationen gemeinschaftliche Beschlüsse. Die Kammern bestanden aus dem Präsidenten und Räthen mit königl. Procuratoren u. andern Advokaten; das Verfahren war mündlich, aber nicht öffentlich. Wenn königl. Verordnungen gültig sein sollten, so mußten sie von den P.en einregistrirt werden (vergl. Lit de justice) und daraus wollten die P.e ein politisches Recht entwickeln, indem sie die Einregistrirung verweigerten; diese Opposition war besonders unter Ludwig XV. heftig, der die P.e deßwegen aufhob; Ludwig XVI. stellte dieselben wieder [463] her, erfuhr jedoch denselben Widerstand; durch die Nationalversammlung von 1789 fanden die P.e wie so viele andere Institutionen ihren Untergang. – Ueber das engl. P. s. England.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 463-464.
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