Strafproceß

[350] Strafproceß zur Verfolgung und Beurtheilung der Verbrecher. Voraus geht die Voruntersuchung, häufig durch Polizeibehörden, um den Thatbestand des Verbrechens sowie die Spuren und Beweise der Schuld zu erheben. Dann folgt das Anklageerkenntniß (Versetzung in Anklagezustand), worauf nach dem Untersuchungs- oder Inquisitionsprincip die Haupt- od. Specialuntersuchung geheim vor dem Verhöramt mit Aktenschriftlichkeit u. hernach vor dem Strafgerichte die Anklage, Vertheidigung und Beurtheilung erfolgt, oder nach dem reinen Anklageprincip sofort die öffentliche u. mündliche Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht (s. Jury). Es lassen sich aber beide Principe auch verbinden: Ausbildung der anklagenden Staatsanwaltschaft mit dem schriftlichen Inquisitionsproceß od. vor ordentlichen stehenden Gerichten ein offenes Hauptverfahren ähnlich wie vor der Jury.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 350.
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