Opposition

[408] Opposition (lat. oppositio), Entgegensetzung, ist 1. der logische Widerspruch, welcher entsteht, wenn von demselben Dinge etwas zugleich bejaht und verneint wird. Das Resultat ist ein Nonsens, z.B. ein Körper, der zugleich in Bewegung und in Ruhe ist; 2. das Verhältnis der Urteile a und o und e und i (kontradiktorische Entgegensetzung), das Verhältnis der Urteile a und e (konträre Entgegensetzung) und das Verhältnis der Urteile i und o (subkonträre Entgegensetzung): Habe ich ein allgemein bejahendes und ein entsprechendes partikulär verneinendes Urteil oder ein allgemein verneinendes und ein entsprechendes partikulär bejahendes Urteil (kontradiktorischer Gegensatz), so folgt aus der [408] Wahrheit des einen die Unwahrheit seines kontradiktorischen Gegenteils, und aus der Unwahrheit des einen die Wahrheit des andern. Habe ich ein allgemein bejahendes und ein entsprechendes allgemein verneinendes Urteil (konträrer Gegensatz), so folgt aus der Wahrheit des einen die Unwahrheit seines konträren Gegenteils, aber nicht aus der Unwahrheit des einen die Wahrheit des andern. Habe ich endlich ein partikulär bejahendes und ein entsprechendes partikulär verneinendes Urteil (subkonträrer Gegensatz), so folgt aus der Unwahrheit des einen die Wahrheit seines subkonträren Gegenteils, aber nicht aus der Wahrheit des einen die Unwahrheit des andern; 3. der reale Gegensatz (reale Oppugnanz), in dem zwei Prädikate eines Dinges entgegengesetzt sind, aber nicht durch den Satz des Widerspruchs, wie z.B. die Bewegung eines Körpers nach rechts a und die Bewegung nach links b, deren Resultat a – b ist. Vgl. Gegensatz, Widerspruch, Negation.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 408-409.
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