Bauzaun

[638] Bauzaun, eine den Bauplatz von der Straße absperrende Einfriedigung, die sowohl das Betreten des Bauplatzes durch Unbefugte als auch jede gegenseitige Störung des Straßenverkehrs und der Bauarbeiten verhindern soll.

Hierzu ist erforderlich, daß die Bauzäune aus gutem Material, gewöhnlich aus festen Bohlen, hergestellt werden und weder durch vorstehende Nägel noch durch splitteriges Holz die Vorübergehenden gefährden. Je nach den Vorschriften der Ortsbaupolizei darf der Bauzaun auf Baustellen an befahrenen Straßen 2 m oder mehr, an manchen Orten bis zur Mitte der Straße vor die Bauflucht vortreten. Versperrt der Bauzaun den ganzen Fußweg, so wird an den meisten Orten billigerweise verlangt, daß ein auf gezimmerten Unterlagen ruhender Brettersteg von mindestens 1 m Breite um ihn herumgeführt wird, damit die Fußgänger eine Fortsetzung des Fußsteges vorfinden und nicht genötigt sind, den Straßendamm zu betreten. In Berlin schreibt die Baupolizei in diesem Fall sogar vor, daß der Bürgersteig für den Fußgängerverkehr in einer Breite von 2 m freigelassen werden muß und in einer Höhe von 3 m mit doppelten Brettern abzudecken ist. In sehr verkehrsreichen Straßen wird man meist schon nach Aufführung des Erdgeschosses den Bauzaun entfernen müssen, wenn nicht die Baustelle selbst zu wenig Raum für die Aufstapelung des täglichen Materialbedarfes bietet, so daß aus diesem Grunde der Bauzaun bis zur Vollendung des Rohbaues stehen bleiben muß. In ersterem Falle ist, wenn dies nicht, wie in Berlin, schon von vornherein geschieht, unterhalb des Baugerüstes für die Dauer der ferneren Bauzeit ein Schutzdach für den ungestörten Verkehr auf dem Bürgersteige zu errichten.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 638.
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