Schuppen [2]

[831] Schuppen, Gebäude zum Aufbewahren der Acker- und Wirtschaftsgeräte, der besseren Luxuswagen und Schlitten, der Feuerspritzen u.s.w. S.a. Speicher.

Geräteschuppen sind meist offen, d.h. nicht rings von Wänden umschlossen. Der Raumbedarf ist folgender: ein Erntewagen mit Deichsel 6,3–7,5 m, ohne Deichsel 3,8–5 m lang, 1,9–2,2.m breit; ein Düngerwagen mit Deichsel 6,3–6,6 m, ohne Deichsel 2,5–3,1 m lang, 1,9–2,2 m breit; ein Pflug 2,5–3,1 m lang, 1,3–1,6 m breit; ein Schlitten 1,9–2,5 m lang, 1,1–1,3 m breit; Eggen sind 1,3–1,9 m lang und werden hochkantig aufgestellt; eine Mähmaschine ist 6,2 m lang, 3,6 m breit (Länge der Deichsel 3,5 m); eine Drillmaschine 3 m lang, 2,3 m breit; eine breitwürfige Säemaschine 4 m lang, 4 m breit; eine Ringelwalze 1,5 m lang, 2,5 m breit; eine Lokomobile 3 m lang, 1,8 m breit. – Schuppen für bessere Wagen sind verschließbar, sie erhalten Einfahrtstore von 2,8–3 m Breite und Höhe, sind im Fußboden mit Gefälle für den Wasserabfluß abzupflastern und möglichst frei von Stützen zu halten; an Raum ist erforderlich für eine Kutsche ohne Deichsel 3–3,8 m Länge, 1,6–2,2 m Breite, 2,8 m Höhe. – Feuerspritzen sind stets in besonderem Raum unterzubringen, der für eine Spritze 5,3 m tief, 2,6 m breit, für zwei Spritzen 7–8 m tief, 3,3 m breit wird.

(† v. Tiedemann) Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 831.
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