Admiralitätsgericht

[116] Admiralitätsgericht, der einer Admiralität oder einem Marineministerium beigeordnete Gerichtshof, der entweder in Friedenszeiten über Streitigkeiten der Handelsmarine, z. B. in Havariesachen, Strandungsfällen etc., als höchste Instanz entscheidet, oder in Kriegszeiten über internationale Streitfälle, z. B. hinsichtlich der Rechtskräftigkeit und des Bruches einer Blockade, hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit der Wegnahme von Schiffen etc., befindet. Für die letztgenannten Streitfälle besteht in Deutschland eine eigne Gerichtsbarkeit, die sogen. Prisengerichtsbarkeit (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 116.
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