Ansageverfahren

[554] Ansageverfahren, im deutschen Zollwesen das Verfahren, das sich auf die Anmeldung von zoll- oder kontrollpflichtigen Waren bezieht (s. Anmeldestellen). Es tritt ein bei Waren, die über Ansagestellen (Ansageposten), d.h. über solche Stellen eingeführt werden, die nicht zur Feststellung und Erhebung, sondern vielmehr nur zur Sicherung der Zollabgaben da errichtet sind, wo die Grenzzollämter zu weit von der Zolllinie entfernt liegen; ferner bei Waren, die zwar über Grenzzollämter eingehen, die mit Hebe- und Abfertigungsbefugnissen ausgestattet sind, deren Zollabfertigung aber an ein im Innern des Zollgebietes liegendes Zollamt erfolgt, oder deren Wiederausfuhr durch amtliche Begleitung kontrolliert werden soll. Die vom Warenführer über seine Ladung abzugebenden Papiere werden in dessen Gegenwart eingesiegelt, an das Zollamt adressiert und einem Grenzaufseher übergeben, der das Fuhrwerk oder Schiffsgefäß bis zum Zollamt oder bis zum Wiederaustritt über die Grenze begleitet. Für einzelne Strecken, wo das Bedürfnis des Verkehrs es erfordert, kann mit Genehmigung der Direktivbehörde von dem Ansageposten statt der Begleitung amtlicher Verschluß angeordnet werden. Bei Schiffen werden noch besondere Ansagezettel ausgefertigt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 554.
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